Wie ändere ich die Reifengröße? Tatsächlich sind ja manche Reifendimensionen günstiger als andere. Möglicherweise ist die Größe Ihrer aktuellen Reifen im Moment nicht lieferbar. Oder Sie möchten die Straßenlage oder die Ästhetik Ihres Fahrzeuges optimieren. Hier erfahren Sie, welche legalen Möglichkeiten Sie haben die Reifenmaße zu ändern.

Von Veröffentlicht am: Juni 1, 2021Kategorien: Gesetzgebung553 Wörter2.8 Minuten gelesen
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Eine andere Reifengröße auswählen

Vom Hersteller zugelassene Dimensionen 

Ihr Automobilhersteller hat die Reifengrößen festgelegt, die für Ihr Fahrzeug geeignet sind. Sie garantieren Ihnen maximale Leistung und Sicherheit. Um jegliches Risiko zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen daher auf jeden Fall die von Ihrem Fahrzeughersteller erlaubten Reifenmaße zu nutzen.

Angaben zu den zulässigen Abmessungen finden Sie normalerweise:

  • auf der Schwelle der Fahrertür
  • in der Betriebsanleitung und den CoC-Papieren
  • oder aber in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Fahrzeugschein Ihres Fahrzeuges.

Beachten Sie: Seit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ersetzt wurden, wird nur noch eine einzelne zulässige Reifengröße im „Fahrzeugschein“ angegeben. In den meisten Fällen sind allerdings mehrere Reifendimensionen für ein Fahrzeugmodell zugelassen. Darüber hinaus ist es möglich, Reifen mit abweichenden Indizes zu wählen. Aber auch dabei sind strenge Regeln zu beachten.  

Im Fahrzeug-Verzeichnis von rezulteo finden Sie die zugelassenen Reifengrößen für in Deutschland erhältliche Automodelle.

Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber „mit dem Fahrzeugschein die richtigen Reifen finden“

Äquivalente Reifengröße berechnen

Halten Sie sich unbedingt an die strengen Vorgaben

Neben den vom Fahrzeughersteller zugelassenen oder homologierten Dimensionen, ist es theoretisch möglich, äquivalente Reifengrößen zu berechnen, um die Maße zu ändern. Es handelt sich um eine Übereinstimmungsberechnung der Äquivalenzgröße, die nicht um mehr als 2 Prozent vom ursprünglichen Reifenaußendurchmesser abweicht.

Die komplexe Berechnung basiert auf präzisen technischen Kriterien. Als Orientierungshilfe dienen kann:

  • Der Außendurchmesser des Rades sollte quasi identisch mit dem des Originalrades sein, damit vor allem die Genauigkeit des Tachometers, der Fahrhilferegler wie ABS und ESP oder der Elemente des Getriebes weiterhin gewährleistet ist.
  • Der Geschwindigkeits- sowie der Tragfähigkeitsindex der neuen Reifengröße muss gleich oder höher sein, wie die des Originalreifens (eine Ausnahme bildet hier der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen, da letztere durch die Winterbedingungen geringeren Geschwindigkeiten ausgesetzt sind).

Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Reifenrechner…

Achtung! Wenn Sie eine Reifengröße montieren möchten, die nicht in den Papieren (Fahrzeugschein und CoC-Papieren) Ihres Fahrzeugs steht, muss ein Gutachten erstellt werden, um die Verkehrssicherheit des Reifens zu prüfen. Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) wird ausgestellt, wenn alles in Ordnung ist und die Änderung offiziell (und kostenpflichtig) in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.

Bitte beachten Sie: Die Äquivalenzberechnung von Reifengrößen ist eine rein theoretische Berechnung, bei der die technischen Eigenschaften Ihres Fahrzeuges nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie diese Möglichkeit wählen, sind Sie vor bösen Überraschungen nicht gefeit: Reifen kann nicht montiert werden, weil er die Aufhängung berührt, Reifen ragt aus dem Kotflügel heraus… Informieren Sie sich vor dem Reifenkauf bei den HU-Experten wie TÜV und Dekra.

Fazit 

Wir empfehlen Ihnen, immer eine vom Fahrzeughersteller zugelassene Größe zu wählen. So sind Sie sicher, dass Sie Ihre Reifen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nutzen.

Dies garantiert Ihnen:

  • eine perfekte Anpassung des Reifens an die Konfiguration Ihres Fahrzeuges.
  • maximale Performance und maximale Sicherheit.
  • eine Reifengröße, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht: Erspart Ihnen langes Kopfzerbrechen – Sie riskieren weder ein Bußgeld, noch eine Nachuntersuchung beim TÜV oder, im Falle eines Unfalles, Probleme mit Ihrer Versicherung.

Im Verzeichnis eine zugelassene Reifengrößen für mein Fahrzeug finden

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