Sie verreisen im Winter mit dem Auto? Die Gesetzgebung für Winterreifen, Spikereifen und Schneeketten ist von Land zu Land unterschiedlich. Vermeiden Sie brenzliche Situationen und Bußgelder. Hier finden Sie die Wintervorschriften aller Länder auf einen Blick.

Von Veröffentlicht am: Juni 8, 2021Kategorien: Jahreszeiten1026 Wörter5.2 Minuten gelesen
Winterreifen-Gesetze in Europa
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Winterreifen: Unterschiede von Land zu Land

Jedes europäische Land hat seine eigenen Regeln bezüglich Winterreifen, Spikereifen und Schneeketten. In Deutschland besteht die situative Winterreifenpflicht, d.h. die Nutzung von Winterreifen wird bei winterlichen Wetterbedingungen verpflichtend. Die Winterreifenpflicht in Österreich ist auf einen bestimmten Zeitraum nach Datum festgelegt. Dagegen besteht keine Winterreifenpflicht in der Schweiz und Frankreich.

 
Karte der Winterreifengesetzgebung in Europa

© rezulteo

Achtung, nicht nur die Pflichtausstattung oder der festgelegte Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen sind von Land zu Land unterschiedlich. Auch das Missachten der zulässigen Profiltiefe der Reifen kann zu Bußgeldern führen! Informieren Sie sich im Einzelnen über die Gesetzgebung des Landes.

Winterreifenverordnung nach Land

Albanien

  • Winterreifen: Keine Pflicht
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt

Belgien

  • Winterreifen: Keine Pflicht, jedoch empfohlen. Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex unter 120 km/h sind vom 01.04. bis 30.10. verboten
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis 31.03. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h (90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen). Aufkleber Pflicht

Bosnien und Herzegowina

  • Winterreifen: Pflicht ab dem 15.11 (15.10 im Norden) bis zum 1. Sonntag nach Ostern
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Bulgarien

  • Winterreifen: Pflicht von November bis März
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Dänemark

  • Winterreifen: Keine Pflicht
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis 15.04.

Deutschland

  • Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen. Mehr dazu hier: Winterreifenpflicht in Deutschland
  • Schnee: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
  • Spikereifen: Verboten, außer in einigen Gemeinden in Grenznähe zu Österreich

Estland

  • Winterreifen: Pflicht zwischen dem 01.12. und dem 01.03.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.10. bis 01.05.

Finnland

  • Winterreifen: Pflicht zwischen dem 01.12. und dem letzten Tag im Februar. Gilt auch für Wohnwagen. Die Profiltiefe Ihrer Reifen muss mindestens 3 mm betragen.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis zum 1. Montag nach Ostern.

Frankreich

  • Winterreifen: Obligatorisch zwischen 01.11. und 31.03. für alle Fahrzeuge mit 4 oder mehr Rädern in Berggebieten, die von den Präfekten festgelegt wurden.
  • Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
  • Spikereifen: Erlaubt ab Samstag vor dem 11.11 bis zum letzten Sonntag im März. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 90 km/h. Aufkleber Pflicht.

Griechenland

  • Winterreifen: Keine Pflicht
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt

Großbritannien

  • Winterreifen: Keine Pflicht, doch empfohlen in Regionen mit häufigem Schneefall.
  • Schneeketten: Erlaubt auf Straßen, die vollkommen mit Schnee oder Glatteis überzogen sind.
  • Spikereifen: Erlaubt, so lange der Fahrer die Straße nicht beschädigt, da ansonsten ein Bußgeld drohen kann.

Irland

  • Winterreifen: Keine Pflicht
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt

Island

  • Winterreifen: Pflicht vom 01.11. bis 15.04.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt

Italien

  • Winterreifen: Pflicht zwischen dem 15.11 und dem 15.04. Der Zeitraum kann je nach Klimaverhältnissen und Straßenabschnitten verlängert oder verkürzt werden. Für nähere Informationen besuchen Sie die Seite Pneumatici sotto controllo. Alternativ können Sie Schneeketten verwenden.
  • Schneeketten: Erlaubt, gelten wie Winterreifen.
  • Spikereifen: Erlaubt vom 15.11. bis zum 15.03. Die Spikes dürfen nicht länger als 1,5 mm sein. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 90 km/h (120 km/h auf der Autobahn). Kotflügel Pflicht

Kroatien

  • Winterreifen: Keine Pflicht. Eine Winterausstattung ist allerdings empfohlen (Schneeketten zum Beispiel):Sie können auf manchen Straßenabschnitten erforderlich sein.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Lettland

  • Winterreifen: Pflicht vom 01.12. bis 15.03.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt vom 02.10. bis 30.04.

Liechtenstein

  • Winterreifen: Keine Pflicht
  • Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.11 bis 30.04. (ausgenommen Schnellstraße und Autobahn). Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h. Aufkleber Pflicht

Litauen

  • Winterreifen: Sommerreifen sind vom 10.11 bis 01.04. verboten
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis 10.04. Aufkleber Pflicht

Luxemburg

  • Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Winterreifen: Erlaubt vom 01.11. bis 30.04. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h (90 km/h auf der Autobahn). Aufkleber Pflicht

Malta

  • Keine spezielle Regelung

Mazedonien

  • Winterreifen: Pflicht vom 15.11. bis 15.03.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Montenegro

  • Winterreifen: Pflicht vom 15.11. bis 31.03.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Norwegen

  • Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis zum ersten Sonntag nach Ostern (vom 15.10. bis 01.04. in den Provinzen Nordland, Troms, Finnmark)

Niederlande

  • Winterreifen: Keine Pflicht
  • Schneeketten: Verboten
  • Spikereifen: Verboten

Österreich

  • Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen vom 01.11. bis 15.04. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 4 mm betragen. Die Alternative ist das Aufziehen von Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern. Bei Nichteinhaltung riskieren Sie ein Bußgeld von 5.000 €
  • Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.10. bis 31.05. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h (100 km/h auf der Autobahn). Aufkleber Pflicht

Polen

  • Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
  • Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
  • Spikereifen: Verboten

Portugal

  • Winterreifen: Keine Pflicht
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Republik Moldau

  • Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt

Rumänien

  • Winterreifen: Pflicht vom 01.11. bis 31.03.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Russland

Tschechische Republik

  • Winterreifen: Erforderlich vom 01.11. bis 31.03. bei winterlichen Verhältnissen oder bei Hinweisschild. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 4 mm betragen.
  • Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
  • Spikereifen: Verboten

Serbien

  • Winterreifen: Pflicht vom 01.11. bis 01.04.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Slowakei

  • Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Slowenien

  • Winterreifen: Pflicht vom 15.11. bis 15.03. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 3 mm betragen.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Verboten

Schweden

  • Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen vom 01.12. bis 31.03. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 3 mm betragen.
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.10. bis 15.04. (außer in bestimmten Vierteln von Stockholm, Uppsala und Göteborg)

Schweiz

  • Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen (falls Ihr Fahrzeug die Straße blockiert, weil die entsprechende Ausrüstung fehlt, droht ein Bußgeld).
  • Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
  • Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis 30.04. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h. Aufkleber Pflicht. Verboten auf der Autobahn, außer auf der A13 zwischen Thusis und Mesocco (San Bernardino Tunnel) und A2 zwischen Airolo und Götschen (Gotthardtunnel).

Spanien

  • Winterreifen: Keine Pflicht
  • Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
  • Spikereifen: Erlaubt

Türkei

  • Winterreifen: Pflicht für Güter- und Personenfahrzeuge zwischen dem 01.12. und dem 01.04., bald auch Pflicht für Personenkraftwagen
  • Schneeketten: Erforderlich bei Schnee, erlaubt nur auf schneebedeckter oder vereister Fahrbahn.
  • Spikereifen: Erlaubt

Ungarn

  • Winterreifen: Keine Pflicht, außer für Taxis, die zwischen dem 15.10. und dem 15.03. in Budapest fahren laut Verordnung 31/2013. (IV. 18.) Főv. Kgy
  • Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
  • Spikereifen: Verboten

Ukraine

  • Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt

Weißrussland

  • Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
  • Schneeketten: Erlaubt
  • Spikereifen: Erlaubt

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